Justitia auf Abwegen: Es ist nicht der erste Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Regensburg Fehler macht. Der Kelheimer Arzt ist nur der aktuellste. Auch zwei Oberbürgermeister und ein Tierarzt waren ihr schon ausgeliefert.

Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ So beginnt der rätselhafte Roman „Der Prozess“, mit dem der Prager Schriftsteller Franz Kafka vor mehr als 100 Jahren Weltliteratur geschrieben hat. Jemand muss mich verleumdet haben, so dachte sich auch der Tierarzt Josef K. aus Straubing, als er vor knapp zehn Jahren eines Morgens plötzlich verhaftet wurde und in die Untersuchungshaft nach Regensburg gebracht wurde. Es waren die Tage des Eier-Skandals rund um die Firma des Eiergroßproduzenten Stefan Pohlmann.

Schlechte Eier, schlechte Haltungsbedingungen für die Legehühner, natürlich ein wichtiger Arbeitgeber in der Region, aber Salmonellen – das geht gar nicht! Und der Tierarzt aus Straubing? Er habe mehrfachen Geheimnisverrat begangen, so die Staatsanwaltschaft Regensburg, Kontrollen der Firma in Zeitpunkt und in Art und Umfang angekündigt, so hätte es die Telefonüberwachung ergeben. Argument des hinzugezogenen Verteidigers und des Angeklagten: Der Großproduzent habe vom Landratsamt längst einen schriftlichen Bescheid erhalten, wo all das aufgeschrieben stand – das persönliche Telefonat habe nur nochmals bestärkt, dass der Eierproduzent in seinem Betrieb endlich Ordnung schaffen müsse, so wie das das Landratsamt fordere.

Und der Bescheid, der das bestätigen würde? Nicht auffindbar, alle Dokumente des Angeklagten beschlagnahmt und also fort – und in den Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft vor Gericht beibringt, kein Bescheid. Immerhin ein Angeklagter, andere entlasten sich, die verantwortliche Ministerin, die gerade noch kurz vor dem Rücktritt stand, spricht von einem „hochkriminellen Tierarzt“ und kann so ihr Amt behalten. Und die Staatsanwaltschaft klagt freudig an. Die Untersuchungshaft des Angeklagten endet zwar einen Tag vor Weihnachten. Aber das Drama geht weiter, denn ein Bescheid, der den Angeklagten entlasten würde, ist nicht auffindbar.

Und dann – kurz vor Ende des Verfahrens – taucht er auf, plötzlich ist er dabei in den Unterlagen, die vor Gericht vorliegen. Ende der Geschichte: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten werden allesamt dem Steuerzahler übertragen. Ende der Geschichte? Nicht ganz – denn es bleiben die traumatischen Erinnerungen eines Menschen, der aus dem Nichts heraus verhaftet und angeklagt wurde – und bis heute mit dem leben muss, was ihm damals angetan wurde.

Auch dem ehemaligen Oberbürgermeister von Regensburg, Hans Schaidinger, wollte die Staatsanwaltschaft Regensburg buchstäblich an den Kragen. In seinem Buch „Schlussabrechnung – (k)ein Kriminalroman“ (erschienen bei Attenkofer 2024) berichtet er auf 160 Seiten, wie versucht wurde, ihm Vergehen oder Verbrechen anzudichten. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Steuerbetrug – mehr als drei Jahre lang wurde alles aufgefahren, was beigebracht werden kann, um einen Politiker und Bürger für immer schwer zu beschädigen. Auch hier wurde das Telefon abgehört, das Haus wurde durchsucht, es gibt Vorermittlungen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, zu einem Prozess kommt es hier am Ende nicht, auch wenn die Staatsanwaltschaft Regensburg alles nur Mögliche in die Wege leitet, um den in ihren Augen Verdächtigen zu einem Angeklagten zu machen.

Bei Hans Schaidinger ging es um Grundstücke und Immobilien, wo er sich als Oberbürgermeister oder auch in seiner Zeit danach nicht korrekt verhalten habe. Aber auch hier lösen sich alle Vorwürfe in Luft auf. Auch hier ist es so, dass sich entlastende Dokumente nicht in den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft finden. Schaidinger hatte – bei einer Grundstücksvergabe, wo er beschuldigt wurde, der Immobilienfirma BTT genau in diesem Fall Vorteile verschaffen zu wollen – eine Vorlage in den zuständigen Ausschuss und den Stadtrat gegeben, wo diese Firma noch nicht einmal als potenzieller Käufer erwähnt oder vorgeschlagen wurde.

In den Ermittlungsakten gegen ihn fehlt aber auch hier genau dieses entlastende Dokument. Schaidinger wörtlich: „Die Ermittlungsakten in diesem gegen mich gerichteten Verfahren umfassen mehrere Tausend Seiten. Diese wenigen Blätter der Grundstücksausschuss-/Stadtratsvorlage sind nicht darunter. Dabei lässt sich aus der Akte entnehmen, dass der Ermittler der Kriminalpolizei die Vorlage sogar in der Hand hatte.“ Schaidinger zieht den Schluss: „Nicht die Fakten scheinen der Treiber der Ermittlungen gewesen zu sein, sondern eine einmal gefasste Überzeugung.“

Nach Einsicht seiner Akten kommt Hans Schaidinger zu dem Schluss, dass es der Staatsanwaltschaft nur um ein „stetes Bohren in die Richtung ,Belastung‘, ein kritikloses Übernehmen von Behauptungen, ohne zu überlegen, ob sie wirklich stichhaltig sind“, gegangen sei. Das abschließende Urteil des ehemaligen Oberbürgermeisters: „Ich habe nicht nur die Erfahrung gemacht, dass im deutschen System der Strafverfolgung so fehlerhaft gearbeitet wird, dass in diesem Bereich unserer staatlichen Ordnung von einem gut funktionierenden Rechtsstaat nicht mehr gesprochen werden kann. Ich kann mir mit meinen Erfahrungen aus mehr als drei Jahren, um mein Recht zu kämpfen, heute nur noch die Frage vorlegen: Wie wohlhabend muss man sein und wie viel Geld muss man verfügbar haben, um sich gegen fehlerbehaftete Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu wehren?“

Und der Fall Joachim Wolbergs? Im Morgengrauen wurde der Nachfolger von Hans Schaidinger in seiner Garage vor dem Beginn seines Arbeitstages mit vorgehaltenen Gewehren verhaftet. Seine Kinder erfuhren von Mitschülern in der Klasse, dass der Vater im Gefängnis sitzt. Am Ende urteilte das Gericht, dass die Verwandtschaft zwischen den Parteispendern und ihren Interessen gegenüber der Stadt Regensburg zu eng war, als dass Wolbergs diese Spenden hätte annehmen dürfen, und es gab ein hartes Urteil. Allerdings auch hier immerhin keines, das ihn ins Gefängnis gebracht hätte.

Und stimmt denn hier das Bild, das die Staatsanwaltschaft von einem bis dahin unbescholtenen Bürger über Monate gezeichnet hat? Ein ruchloser Korrupter, das war doch der Vorwurf, der in die Welt gesetzt war und von manchen Medien ausschweifend kolportiert wurde.

Wenn wir heute das Bild von Joachim Wolbergs, das dann über die vielen Verhandlungstage allgemein deutlich erkennbar wurde, neben das schlimme Bild, das in der Öffentlichkeit entstanden war, legen; ist da die Differenz nicht allzu groß? Es drängt sich in der Zusammenschau all dessen, was am Ende auf dem Tisch lag, doch eher der Eindruck auf, dass hier jemand, der schlampig und manisch unterwegs war, der sich aber dennoch auf diese Weise leidenschaftlich bemühte, sein Bestes für seine Stadt zu geben, übermäßig kriminalisiert wurde. Und wurden denn hier entlastende Fakten gesucht – oder war nicht auch dieser Prozess doch eine Art Treibjagd der Staatsanwaltschaft?

Wenige Tage nach der Verhaftung von Wolbergs meinte der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter zu mir: „So kann man doch mit dem nicht umgehen, das ist immerhin ein gewählter Oberbürgermeister.“ Und dazu stellt sich schon die Frage: Ist man damals mit dem Menschen Joachim Wolbergs fair umgegangen? Gilt da noch die Unschuldsvermutung wirklich, wenn ein Bürger mit solcher Brutalität verhaftet und über Wochen in die Untersuchungshaft gebracht wird?

Und jetzt also der Arzt aus Kelheim! Schauplatz des Dramas ist wieder Regensburg. Einmal wegen Mordes und einmal wegen Aussetzung mit Todesfolge angeklagt. Zweimal freigesprochen. Alle am Ende vorgelegten medizinischen Fachgutachten sprechen eine eindeutige Sprache – gegen die Gutachten, die am Anfang vorgelegt wurden. Die Ermittlungen waren offensichtlich von Anfang an einseitig und fehlerhaft. Der Mann kommt jetzt endgültig frei. Aber was vorher geschehen ist: 420 Tage im Gefängnis. Für alle auch im Fernsehen erkennbar mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Wie die Terroristen aus den 1970er-Jahren, deren Blutspur auf den Straßen Deutschlands ablesbar war.

Dabei war doch hier von Anfang an schlicht die Frage gestellt, ob der Arzt im Rahmen seines medizinischen Auftrags zu helfen und zu heilen, entscheidende Grenzen übergangen hatte. Sind das in Grenzsituationen in Krankenhäusern bereits Mordmerkmale, die einem allgemeinen Verständnis von dem, was Mord ist, entsprechen? Muss ein Oberarzt, der sich wie alle anderen Ärzte in Krankenhäusern immer wieder in Grenzsituationen befindet, so behandelt werden? Muss der mit Fußfesseln vorgeführt werden? Geht es da nicht eher um Demütigung als um Gefahrenvermeidung?

Wenn vor einer Verurteilung die Unschuldsvermutung in einem so unklaren Fall gelten soll, sind dann 420 Tage Untersuchungshaft überhaupt vertretbar? Wer gibt diesem Mann, einem Arzt, diese Zeit, die er in fünf verschiedenen Gefängnissen saß, zurück? Wie lange werden die ausgelösten Traumata bleiben? Wahrscheinlich doch für immer.

Alle vier beschriebenen Fälle zeigen auf, was heute in diesem Land, das doch ein Rechtsstaat sein soll, geschehen kann. „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“

Straubinger Tagblatt vom 1. August 2025