Leitartikel: Landshuter Jugend-Gang – solche Täter müssen abgeschoben werden

Vor vielen Jahren war ich Mitglied des Deutschen Presserats. Der saß damals in Bonn und jeder, der sich über einen Zeitungstext ärgerte, zu Recht oder zu Unrecht, konnte und kann bis heute bei diesem Gremium Beschwerde gegen die Berichterstattung einlegen. Bei kleineren Verfehlungen gibt es einen „Hinweis“, bei größeren Problemen wird durch den Presserat eine „Missbilligung“ ausgesprochen, bei ganz schweren Dingen eine „Rüge“. Die trifft dann in der Regel die „Bild“-Zeitung.
Bedeutsam ist diese Spruchpraxis des Presserats vor allem deshalb, weil sich die Rechtsprechung an deutschen Gerichten an diese Urteile des Presserats anhängt. Wer eine Rüge kassiert hat, wird dort in der Regel, wenn das Verfahren auch vor den zivilen Gerichten anhängig geworden ist, zu einer Geldstrafe verdonnert.
Eines Tages begab es sich aber, dass die „Augsburger Allgemeine“ eine Missbilligung erhielt, weil sie getitelt hatte: „Irakischer Asylbewerber vergewaltigt junges Mädchen.“ Die Nennung der Landsmannschaft und des Asylstatus diskriminiere alle irakischen Asylbewerber, so lautete das spektakuläre Urteil des Presserats. In der nächsten Sitzung wenige Wochen später ließ es sich der damalige Chefredakteur der „Augsburger Allgemeinen“ nicht nehmen, nach Bonn zu reisen, um sich entsetzt gegen dieses Urteil zu wehren: Es gebe ein Informationsbedürfnis der Gesellschaft, wer (!) die Straftat begangen habe – und was geschrieben worden sei, sei zudem nichts als die Wahrheit. Der damalige Vorsitzende des Presserats meinte nur spöttisch: „Was ist schon Wahrheit auf dieser Welt?“, und ein eilig hinzugezogener Professor für Soziologie, der offensichtlich sorgfältig ausgewählt worden war, unterstützte den Vorsitzenden – ohne jeden Zweifel. Der Chefredakteur der „Augsburger Allgemeinen“, der mittlerweile nicht mehr lebt, schüttelte nur resigniert den Kopf und fuhr erschöpft wieder nach Hause.
Für mich war es die letzte Sitzung, an der ich dort teilnahm. Ich schrieb zwei Tage später einen Abschiedsbrief und verließ das Gremium, ohne dort nochmals zu erscheinen oder gar zu widersprechen, was ich vorher an der Seite des Augsburger Kollegen leidenschaftlich getan hatte, auch wenn Widerspruch dort offensichtlich überhaupt nicht erwünscht zu sein schien.
Der Rest der Geschichte ist bekannt. Der Presserat musste wenige Jahre später seine Spruchpraxis ändern. Heute nennen viele Medien bei jedem Verbrechen die Nationalität – und weil natürlich auch Deutsche zum Morden durchaus fähig sind, wird dann in den Zeitungstexten extra vermerkt, dass es kein Ausländer, sondern ein Deutscher war, der sich jetzt für längere Zeit in eine geschlossene Einrichtung verabschieden wird. Es gibt ein Bedürfnis der Öffentlichkeit zu wissen, was wirklich los ist und wer was getan hat! Das darf nicht durch eine oberflächliche „Political Correctness“ eingeschränkt oder gar zugedeckt werden.
Aber ein Argument, das wir damals einbrachten, ist auch heute noch wert, diskutiert zu werden: Haben, so stellten wir damals die Frage, Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und hier Schutz suchen, nicht eine ganz besondere Pflicht, sich als Gäste in diesem Land in ganz besonderem Sinn an die Gesetze in dem Land zu halten, wo sie als Gast willkommen sind?
In der Stadt Landshut wurden am Wochenende zwei jugendliche Brüder im Alter von 16 und 18 Jahren von einer sogenannten Jugend-Gang fast zu Tode geprügelt. Sie hatten sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Es wird jetzt, Tage später, immer klarer, dass diese gewalttätigen jungen Männer sich einfach nur treffen, um auf unschuldige Menschen loszugehen und sie schwer zu verletzen. Mit dabei: Männer aus der Ukraine und aus Moldawien. Zum Teil polizeibekannt. Eines ist klar: Solche Täter müssen sofort in ihre Heimatländer abgeschoben werden!
Es ist auch seltsam, dass der Landshuter Polizeibericht am Montag diesen extremen Vorfall gegenüber unserer Mediengruppe nicht vermerkte. Erst auf Nachfrage gab es Anfang der Woche Auskunft. Soll so für die Bürgerinnen und Bürger eine scheinbare Sicherheit vorgegaukelt werden? Eine informierte Öffentlichkeit hilft doch im demokratischen Gemeinwesen mit, dass Verbrechen nicht unter den Teppich gekehrt werden können.
Fazit: Jeder, der aus Afrika, dem Nahen oder Mittleren Osten oder auch aus der Ukraine zu uns kommt, weil er Asyl oder ganz einfach Schutz braucht, der ist hier willkommen, soweit wir das leisten können. Und es gibt auch keine „Leitkultur“, der er sich unterordnen müsste. Er darf seine Religion und die kulturellen Sitten seines Heimatlandes hier pflegen. Das bereichert unser Land sogar! Aber wer den Schutzstatus in diesem Land missbraucht und schwer straffällig wird, der hat bei uns nichts mehr verloren. Und zwar am besten schon am allernächsten Tag!
Straubinger Tagblatt vom 31. Juli 2026